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Der Kanton Zürich informiert über seine Sozialleistungen
Die Fürsorgedirektion des Kantons Zürich veröffentlicht in diesen Tagen einen
Sozialbericht des Kantons Zürich. Dieser Bericht wurde am 27. Februar an einer
Pressekonferenz von Frau Regierungsräätin Verena Diener vorgestellt. In einem zweiten
Teil sind die anwesenden Journalisten über die Zukunft des Modells der integrierten
regionalen Leistungssteuerung informiert worden, welches von Dieners Vorgänger
Ernst Buschor ins Leben gerufen worden war. Nun aber zuerst zum Sozialbericht.
Einführend stellte Verena Diener fest, dass es das oberste Gesetz der Fürsorge
im Kanton Zürich sei, die Autonomie der Sozialhilfeempfänger zu fördern, damit diese
möglichst unabhängig leben könnten, anstatt zur Einstellung eines Almosenstaats
zurückzukehren.
Beim Sozialbericht 1995 handelt es sich um den zweiten Bericht seiner Art, nach dem
ersten aus dem Jahr 1994. Das Ziel dieses Berichtes
ist, Umfang und Zusatzleistungen zur AHV/IV, der finanziellen Unterstützung durch
die öffentliche Fürsorge, der Arbeitslosenhilfe und der Kleinkinder-Betreuungsbeiträge
zu erheben. Natürlich können auch verbesserte Angaben der Bezügerkreise gemacht werden.
Durch einen direkten Vergleich des neuen Datenmaterials mit den Daten aus dem ersten
Sozialbericht können ausserdem genaue Angaben über die sozialen Verschiebungen
innerhalb der Bezügerkreise respektive die finanziellen Verschiebungen innerhalb
der oben genannten Gebiete der Fürsorge gemacht werden. Obwohl durch diesen zweiten
Sozialbericht eine Kontinuität von Sozialberichtsveröffentlichungen begründet werden
soll, stellte Verena Diener klar, dass für 1996 kein solcher Bericht geplant sei,
jedoch 1997 mit grösster Wahrscheinlichkeit der dritte Sozialbericht erscheinen solle.
Die interessantesten Aussagen des Sozialberichtes 1995 sind ohne Zweifel die Vergleiche
mit dem Sozialbericht 1994. Durch diese Vergleiche können Verschiebungen innerhalb
der Sozialhilfe erkannt und besser analysiert werden. Eine der markantesten
Verschiebungen ist die Zunahme der finanziellen Unterstützung der Arbeitslosenhilfe.
Erklärbar ist diese Zunahme durch die immer noch nicht ganz überwundene Rezession und
der damit verbundenen problematischen Arbeitsmarktsituation. Eine weitere Verschiebung,
welche sich feststellen lässt, ist eine Verschiebung des Gesamtanteils der Unterstützung
von ländlichen in städtische Gebiete namentlich Zürich und Winterthur.
Neben diesen Vergleichen können weitere interessante Aussagen über die Aufteilung
der Sozialhilfe auf ihre Empfängern gemacht werden. Man erkennt, dass im Verhältnis
mehr Personen im Rentenalter auf Sozialhilfe angewiesen sind, als Personen im
erwerbstätigen Alter.
Der zweite Teil der Pressekonferenz war den wichtigsten Ergebnissen der Vernehmlassung zum
Modell der integrierten regionalen Leistungssteuerung, welches auch unter dem
Namen Organisationsmodell 3 bekannt ist. Dieses Modell sollte allgemein als eine
Grundlage für Strukturreformen im Sozialbereich gelten. An der Vernehmlassung selbst
haben etwa 100 Gemeindebehörden, zahlreiche Verbände, einige Spitäler und politische
Parteien. Das Resultat, welches vom Chef der Abteilung Öffentliche Fürsorge Peter
Stadler vogestellt worden ist, fiel eher ernüchternd aus. Das Modell und somit seine
Umsetzung wurden von den meisten Vernehmlassungsteilnehmern abgelehnt. Konkrete Änderungen
in einzelnen Bereichen sind aber nicht kategorisch ausgeschlossen worden, sondern sie
sollten viel mehr schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten
erarbeitet werden. Ausserdem sollten diese Reformen der Gemeindeautonomie Rechnung tragen,
kostendeckend wirken und die Qualität der dargebrachten Leistungen beibehalten.
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