Urteil gegen Link
(ots) - In einem weltweiten Präzedenzfall hat das
Landgericht Hamburg einen Link auf eine Satireseite zum "teuersten
Link der Welt" gemacht. Nach Ansicht des Gerichts ist der Kläger
durch die Satire in seinem Ehr- und Persönlichkeitsrechtsschutz
verletzt worden. Die Klage richtete sich allerdings nicht gegen den
ehrverletzenden Artikel, sondern gegen den Betreiber einer Homepage,
der mit einem Link auf die Satire verwiesen hatte.
Zu Recht meint das Landgericht, denn es könne "das Verbreiten
einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten
herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine
Persönlichkeitsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die
Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend distanziert".
Sebastian Biere, Online-Recht Experte von akademie.de, meint, dass
nach diesem Urteil jeder, der einen Link auf eine fremde Homepage
setzt, für deren Inhalt haftet. Dies ist dem Urteil des Landgerichts
Hamburg zur Folge nur dann nicht der Fall, wenn man sich vom Inhalt
genügend distanziert. Wie dies zu geschehen hat, bleibt im Urteil
jedoch völlig offen. Die sogenannte Haftungsfreizeichnungsklausel
mit dem Hinweis auf die eigene Verantwortung des Autors der fremden
Seite reicht, so Biere, dafür nicht aus.
Im Volltext steht das Urteil in der Entscheidungssammlung
Online-Recht zur Verfügung.
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