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Uni 2000: Was Studis interessiert
Sie haben demonstriert, die Studis und MittelschülerInnen,
Biwidus hatte über die Luxparade berichtet. Doch trotz aller
Kälte und den Erleuchtungsgebeten für ihren "Chef", brachte dieser ein neues Uni-Gesetz
durch den Regierungsrat. Dieses wurde kürzlich vorgestellt, Biwidus hat sich mal
ein paar Gedanken darüber gemacht. Das Kurzurteil: das Gesetz an sich ist noch nichts
Schlimmes, das meiste steht in einer "kann"-Formulierung, und die versprochene Autonomie der
Uni bietet Chancen.
Also. Rekapitulieren wir. Es geht ja eigentlich darum, den total überlaufene und nach dem
Fliessband-Prinzip funktionierenden Uni-Betrieb zu "rationalisieren", d.h. für alle
Beteiligten einfacher und auch effizienter zu machen. Die Situation des 600 Mio.- Unternehmens
ist nicht einzigartig. Die ganze Welt ist jetzt in einem Rationalisierungs-Fieber, die
Abläufe sollen entschlackt und unnötige Ausgaben gespart werden, auch wenn dies mit einem
Leistungsabbau einher geht. Also ist die Idee, es den 19'000 Studis und 400 Professoren
zu vereinfachen, gar nicht so daneben.
Und am besten geht das über den Gesetzesweg. Das neue, kürzlich vorgestellte Unigesetz
entspricht in grossen Teilen dem Trend im Lande. Dies, obschon dem Initianten, dem
96er-Biwidus-Giftzwerg-Preisträger Ernst Buschor,
eine Bildungsrevolution angedichtet wird. Das Gesetz beruht auf dem Grundsatz der
Kompetenzverlagerung. Die Uni soll "autonom" werden. Das heisst, dass die Regierung,
das ED und der Kantonsrat der Uni nur "Vorschriften" machen, was sie erfüllen muss
(vor allem Bildungsvermittlung und Forschung) und was sie dafür insgesamt ausgeben darf.
Damit ist die Kompetenz weitgehend der Uni gegeben. Ein Uni-Rat vor allem aus Kantonsbeamten,
Experten und den Rektoren entscheidet nun über alle Belange (Stipendien, Anforderungen,
Gebühren und ihre Erlasse, Lehrstühle etc.), der Rest der Uni (Profs, Assis und Studis)
haben dabei nur beratende Funktion. Damit fangen die Probleme an, gerade die Assis als
Hauptträger des Angebots und die Studis als die zukünftigen "Kunden" müssten hier mehr
zu sagen haben. Und dass die Uni-Leitung die totale operative Macht hat, ist auch etwas
seltsam, zumal es den StuRa, den Studierendenrat noch immer gibt.
Dann: die Uni arbeitet ökonomischer. Forschung für Aussenstehende soll selbsttragend werden
und die Gebühren sollen einen Teil der Ausgaben decken. Mehr noch: Langzeit-Studis können
zu einer Strafgebühr verdonnert und eine Aufnahmebeschränkung (der berüchtigte
Numerus Clausus) eingeführt werden. Gerade gegen die unsozialen Punkte haben Studis immer
schon gekämpft. Strafgebühren treffen vor allem Studis ohne reiches Elternhaus, die sich
das (Werk-)Studium selbst erarbeiten. Der NC kann und darf nicht eine absolute
Prüfung sein, weil diese nie und nimmer über die wahren Qualitäten eines Schülers/einer
Schülerin urteilen kann.
Aber eben diese "Kann-Formulierungen" sind der Vorteil des neuen Gesetzes. So der
Souverän (ihr, das Volk) zum Gesetz ja sagt, kann der Uni-Rat flexibel entscheiden,
wie "hart" oder "weich" er diese Vorgaben in die Tat umsetzen will. Denn immerhin
muss auch der Uni-Rat interessiert daran sein, mit der Studierendenschaft (den Kunden und
Kundinnen) ein gutes Einvernehmen zu haben. Und als "Zückerli" hat diese wieder
das Recht, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zu bilden - also ist die lange ersehnte
"verfasste" Studentenschaft in Aussicht. Und das ist ein grosses Plus des neuen
Uni-Gesetzes.
Summasummarum: one stop forward und one step back. Die Studis verlieren, weil sie
den NC und die Strafgebühr aufgebrummt bekommen können (!!!). Die anwesenden VertreterInnen
der Studi-Organisation VSU sprachen dann auch von "Schattenboxen". Aber sie gewinnen auch,
weil das Gesetz diese nicht unbedingt vorschreibt (also dem Rat die Möglichkeit offen
lässt, sich dem Bedarf anzupassen) und weil sie über ihren neuen verfassten Verein
mehr "Macht" ausüben können. 1:1 - nicht schlecht, Herr Buschor. Aber gewonnen ist noch
nichts - und noch immer gilt die Losung: nehmt uns Ernst, gebt uns Bildung!
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