Biwidus - der Verein
Seit acht Monaten gibt es schon Biwidus, das erste Schweizer Regionalmagazin, das
nur auf dem weltweiten Computernetz Internet erscheint. All die bisher erschienenen
28 Ausgaben wurden eigentlich von den beiden Gründern Mr. Biwidus und Wildcat
"herausgegeben", es gab also keine offizielle Körperschaft, die dieses Magazin trug.
Dieses hat sich nun geändert.
Am 20. Mai 1996, sieben Monate und 18 Tage nach dem Verfassen des
ersten richtigen Biwidus-Artikels, wurde im Restaurant Cooperativo in Zürich der
Biwidus-Trägerverein gegründet. Dieser Verein ist primär für die Herausgabe des
Biwidus verantwortlich und steht allen (natürlichen und juristischen)
Personen offen, die die Idee eines regionalen On-Line-Magazins unterstützen möchten.
Der Mitgliederbeitrag beträgt 50/150 Franken und deckt primär die Providerkosten.
Hiermit ruft die Redaktion und der Vorstand alle dazu auf, dem Trägerverein
beizutreten, der Beitritt kann per E-Mail an die untenstehende Mailadresse
oder per Snail an die Adresse Medienverein Biwidus, c/o RTV, Postfach 475,
8952 Schlieren erfolgen.
Wir freuen uns auf jede Anmeldung. Um Euch die Zusage zu vereinfachen, stehen
unten die Statuten des Vereins und die Zusammensetzung des Vorstandes per Vereinsgründung.
Tretet dem Trägerverein bei, wenn Ihr meint, dass eine regionale On-Line-Zeitung für
Zürich wichtig ist - und spornt Eure Freunde und Freundinnen dazu an!
Statuten des Medienvereines "Biwidus - das regionale Wochenmagazin auf dem Internet"
I. Name und Sitz des Vereines
1. Unter dem Namen "Biwidus - das regionale Wochenmagazin auf dem Internet"
besteht mit Sitz in Thalwil ZH ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.
II. Vereinszweck
2. Der Zweck des Vereins ist es, das auf dem Internet erscheinende Medienprodukt
"Biwidus - das regionale Wochenmagazin auf dem Internet", nachfolgend "Biwidus" genannt,
herauszugeben.
3. Weiter gehört es zu den Aufgabe des Vereins, Biwidus redaktionell und
geschäftlich zu betreuen. Die bisherigen Geschäfte, Traditionen und Tätigkeiten von
Biwidus werden von diesem Verein übernommen.
III. Mittel
4. Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge, Sponsoring und Spenden.
IV. Organisation
5. Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand und
c) die Kontrollstelle
6. Die Generalversammlung wird vom Vorstand einmal jährlich im Mai mit gehöriger
Frist einberufen. Die Einladung erfolgt durch schriftlichen Brief oder elektronische
Post (E-Mail) an alle Mitglieder. Ausserordentliche Generalversammlungen werden
einberufen auf Beschluss der Generalversammlung, des Vorstandes und wenn wenigstens
ein zwei Drittel der Mitglieder dies verlangt.
7. Für Abstimmungen über Statutenrevisionen, Auflösungen des Vereines oder
Vereinigung mit einem anderen Verein ist die Anwesenheit von wenigstens der
Hälfte sämtlicher Mitglieder und die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der
anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Jedes aktive Mitglied hat zwei Stimmen
alle anderen eine.
b). Der Vorstand
8. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus einem
Mitglied der Redaktion, einem Geschäftsführer und einem weiteren
Vereinsmitglied. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr, nach dessen Ablauf alle Mitglieder
des Vorstandes wieder wählbar sind. Rücktritte müssen gehörig angekündet werden.
Der Vorstand konstituiert sich selbst (Präsident, Aktuar/Kontrollstelle, Kassier).
9. Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten unter Angabe
der Traktanden, Ort und Zeit, so oft als es die Geschäfte erfordern. Ueber seine
Verhandlungen wird Protokoll geführt.
10. Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
1. Herausgabe des Biwidus.
2. Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht ausdrücklich der
Generalversammlung oder anderen Organen übertragen sind. Insbesondere steht ihm die
ganze Geschäftsführung und die allgemeine berwachung der Interessen des Vereins zu.
3. Vollziehung der Vereinsbeschlüsse.
4. Vertretung des Vereines nach aussen. Die rechtsverbindliche Unterschrift für den
Verein führt der Präsident.
5. Einberufung der Generalversammlung.
6. Organisation des durch die Statuten vorgesehenen Vereinsbetriebes im Rahmen der
Statuten und der Vereinsbeschlüsse.
7. Entscheidung über die Anhebung von Prozessen, den Abstand von solchen und den
Abschluss von Vergleichen.
8. Ausarbeitung aller für den Betrieb des Vereines notwendigen Reglemente, die aber
der Genehmigung durch die Generalversammlung bedürfen.
V. Mitglieder
11. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die einen jährlichen
Beitrag von sFr. 50.- macht. Für juristische Personen beträgt der Beitrag sFr. 150.-
pro Jahr. Die Mitgliedschaft verpflichtet nicht zu redaktioneller Mitarbeit. Ein
Mitglied kann ohne Angabe von Gründen durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes
ausgeschlossen werden. Aktivmitglieder sind die Mitarbeitenden der Produktion.
VI. Rechnungsabschluss
12. Das Vereinsjahr beginnt mit dem 1. Mai jedes Jahres und endigt am 31. April
des folgenden Jahres. Auf diesen Tag ist die Rechnung abzuschliessen. Die Jahresbeiträge
der Mitglieder sind jeweils einen Monat nach der Generalversammlung fällig.
VII. Auflösung
13. Die Generalversammlung kann, sofern wenigstens die Hälfte der Mitglieder
erschienen ist und eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten
sich dafür ausspricht, die Auflösung des Vereines beschliessen. Zu diesem Zweck ist
eigens eine Generalversammlung einzuberufen. Die Liquidation findet durch den Vorstand
statt. Ueber die Verwendung eines allfälligen Vermögensüberschuss entscheidet die
Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
VIII. Schiedsgericht
14. Allfällige Anstände zwischen einzelnen Organen des Vereins oder zwischen
Organen und Mitgliedern über die Anwendung von Statuten und Reglementen werden
endgültig durch ein aus drei am betreffenden Anstand unbeteiligten Mitgliedern
bestehendes Schiedsgericht erledigt.
IX. Schlussbestimmungen
15. Diese Statuten treten am Tage ihrer Annahme durch die konstituierende
Versammlung rückwirkend auf den 1. Mai 1996 in Kraft.
Redaktionsleitung und Verein
sind mit der gleichen Maildresse erreichbar. Auf einer speziellen Vereinsseite werden
wir Euch regelmässig darüber informieren, was denn so läuft in Sachen Trägerverein.
Klar ist, dass wir Eure Unterstützung brauchen. Was gratis sein will auf dem Internet,
braucht entweder Werbung oder Leute, die ein solches Projekt freiwillig
finanziell unterstützen. Was ist Euch
lieber? Meldet Eure Mitgliedschaft an, wenn Ihr nicht irgendwann einmal sagen müsst:
"I want my Biwidus!".
Uebrigens: Zum Präsident des Biwidus-Trägervereins wurde B. Eberhard aus
Thalwil gewählt, Kassier ist der Geschäftsführer F. Calislar (Schlieren)
und Aktuar C. Protz (Langnau am Albis). Das Vereinsvermögen beläuft sich zur
Zeit auf Schulden von etwa SFr. 500.-, die aus den Privatkassen
der Vorstands- und anderer Mitglieder vorläufig gedeckt werden sollen.
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