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Zürich
20.5.1996

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Biwidus der Verein, die erste GV

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Trägerverein von Biwidus

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Adressen der Redaktoren

Biwidus - der Verein

Seit acht Monaten gibt es schon Biwidus, das erste Schweizer Regionalmagazin, das nur auf dem weltweiten Computernetz Internet erscheint. All die bisher erschienenen 28 Ausgaben wurden eigentlich von den beiden Gründern Mr. Biwidus und Wildcat "herausgegeben", es gab also keine offizielle Körperschaft, die dieses Magazin trug. Dieses hat sich nun geändert.

Am 20. Mai 1996, sieben Monate und 18 Tage nach dem Verfassen des ersten richtigen Biwidus-Artikels, wurde im Restaurant Cooperativo in Zürich der Biwidus-Trägerverein gegründet. Dieser Verein ist primär für die Herausgabe des Biwidus verantwortlich und steht allen (natürlichen und juristischen) Personen offen, die die Idee eines regionalen On-Line-Magazins unterstützen möchten.

Der Mitgliederbeitrag beträgt 50/150 Franken und deckt primär die Providerkosten. Hiermit ruft die Redaktion und der Vorstand alle dazu auf, dem Trägerverein beizutreten, der Beitritt kann per E-Mail an die untenstehende Mailadresse oder per Snail an die Adresse Medienverein Biwidus, c/o RTV, Postfach 475, 8952 Schlieren erfolgen. Wir freuen uns auf jede Anmeldung. Um Euch die Zusage zu vereinfachen, stehen unten die Statuten des Vereins und die Zusammensetzung des Vorstandes per Vereinsgründung. Tretet dem Trägerverein bei, wenn Ihr meint, dass eine regionale On-Line-Zeitung für Zürich wichtig ist - und spornt Eure Freunde und Freundinnen dazu an!

Statuten des Medienvereines "Biwidus - das regionale Wochenmagazin auf dem Internet"

I. Name und Sitz des Vereines
1. Unter dem Namen "Biwidus - das regionale Wochenmagazin auf dem Internet" besteht mit Sitz in Thalwil ZH ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.

II. Vereinszweck
2. Der Zweck des Vereins ist es, das auf dem Internet erscheinende Medienprodukt "Biwidus - das regionale Wochenmagazin auf dem Internet", nachfolgend "Biwidus" genannt, herauszugeben.
3. Weiter gehört es zu den Aufgabe des Vereins, Biwidus redaktionell und geschäftlich zu betreuen. Die bisherigen Geschäfte, Traditionen und Tätigkeiten von Biwidus werden von diesem Verein übernommen.

III. Mittel
4. Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge, Sponsoring und Spenden.

IV. Organisation
5. Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand und
c) die Kontrollstelle
6. Die Generalversammlung wird vom Vorstand einmal jährlich im Mai mit gehöriger Frist einberufen. Die Einladung erfolgt durch schriftlichen Brief oder elektronische Post (E-Mail) an alle Mitglieder. Ausserordentliche Generalversammlungen werden einberufen auf Beschluss der Generalversammlung, des Vorstandes und wenn wenigstens ein zwei Drittel der Mitglieder dies verlangt.
7. Für Abstimmungen über Statutenrevisionen, Auflösungen des Vereines oder Vereinigung mit einem anderen Verein ist die Anwesenheit von wenigstens der Hälfte sämtlicher Mitglieder und die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Jedes aktive Mitglied hat zwei Stimmen alle anderen eine.
b). Der Vorstand 8. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus einem Mitglied der Redaktion, einem Geschäftsführer und einem weiteren Vereinsmitglied. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr, nach dessen Ablauf alle Mitglieder des Vorstandes wieder wählbar sind. Rücktritte müssen gehörig angekündet werden. Der Vorstand konstituiert sich selbst (Präsident, Aktuar/Kontrollstelle, Kassier).
9. Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten unter Angabe der Traktanden, Ort und Zeit, so oft als es die Geschäfte erfordern. Ueber seine Verhandlungen wird Protokoll geführt.
10. Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
1. Herausgabe des Biwidus.
2. Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Generalversammlung oder anderen Organen übertragen sind. Insbesondere steht ihm die ganze Geschäftsführung und die allgemeine berwachung der Interessen des Vereins zu.
3. Vollziehung der Vereinsbeschlüsse.
4. Vertretung des Vereines nach aussen. Die rechtsverbindliche Unterschrift für den Verein führt der Präsident.
5. Einberufung der Generalversammlung.
6. Organisation des durch die Statuten vorgesehenen Vereinsbetriebes im Rahmen der Statuten und der Vereinsbeschlüsse.
7. Entscheidung über die Anhebung von Prozessen, den Abstand von solchen und den Abschluss von Vergleichen.
8. Ausarbeitung aller für den Betrieb des Vereines notwendigen Reglemente, die aber der Genehmigung durch die Generalversammlung bedürfen.

V. Mitglieder
11. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die einen jährlichen Beitrag von sFr. 50.- macht. Für juristische Personen beträgt der Beitrag sFr. 150.- pro Jahr. Die Mitgliedschaft verpflichtet nicht zu redaktioneller Mitarbeit. Ein Mitglied kann ohne Angabe von Gründen durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Aktivmitglieder sind die Mitarbeitenden der Produktion.

VI. Rechnungsabschluss
12. Das Vereinsjahr beginnt mit dem 1. Mai jedes Jahres und endigt am 31. April des folgenden Jahres. Auf diesen Tag ist die Rechnung abzuschliessen. Die Jahresbeiträge der Mitglieder sind jeweils einen Monat nach der Generalversammlung fällig.

VII. Auflösung
13. Die Generalversammlung kann, sofern wenigstens die Hälfte der Mitglieder erschienen ist und eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten sich dafür ausspricht, die Auflösung des Vereines beschliessen. Zu diesem Zweck ist eigens eine Generalversammlung einzuberufen. Die Liquidation findet durch den Vorstand statt. Ueber die Verwendung eines allfälligen Vermögensüberschuss entscheidet die Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.

VIII. Schiedsgericht
14. Allfällige Anstände zwischen einzelnen Organen des Vereins oder zwischen Organen und Mitgliedern über die Anwendung von Statuten und Reglementen werden endgültig durch ein aus drei am betreffenden Anstand unbeteiligten Mitgliedern bestehendes Schiedsgericht erledigt.

IX. Schlussbestimmungen
15. Diese Statuten treten am Tage ihrer Annahme durch die konstituierende Versammlung rückwirkend auf den 1. Mai 1996 in Kraft.

Redaktionsleitung und Verein sind mit der gleichen Maildresse erreichbar. Auf einer speziellen Vereinsseite werden wir Euch regelmässig darüber informieren, was denn so läuft in Sachen Trägerverein. Klar ist, dass wir Eure Unterstützung brauchen. Was gratis sein will auf dem Internet, braucht entweder Werbung oder Leute, die ein solches Projekt freiwillig finanziell unterstützen. Was ist Euch lieber? Meldet Eure Mitgliedschaft an, wenn Ihr nicht irgendwann einmal sagen müsst: "I want my Biwidus!".

Uebrigens: Zum Präsident des Biwidus-Trägervereins wurde B. Eberhard aus Thalwil gewählt, Kassier ist der Geschäftsführer F. Calislar (Schlieren) und Aktuar C. Protz (Langnau am Albis). Das Vereinsvermögen beläuft sich zur Zeit auf Schulden von etwa SFr. 500.-, die aus den Privatkassen der Vorstands- und anderer Mitglieder vorläufig gedeckt werden sollen.



Für Biwidus: Wildcat (EMail) aus dem Restaurant Cooperativo Zürich